Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schullandheim Raben Steinfeld
19065 Raben Steinfeld
Am See 4
Träger Bauspielplatz Schwerin e.V
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen - Aktualisierte Fassung April 2011
Die Einrichtung Lernort Raben Steinfeld wird als Schullandheim, Bildungs- und Begegnungsstätte vom Bauspielplatz Schwerin e.V. betrieben. Sie ist in erster Linie ein Angebot an junge
Menschen und Familien. Kinder- und Jugendgruppen müssen von mindestens einer für die Aufsicht verantwortlichen Person begleitet werden. Die Benutzungsbedingungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen die Einhaltung der Hausordnung/des
Informationsblattes ein.
1. Reservierung
1.1
Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per
Post, per E-Mail oder auch online reservieren.
1.2
Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift,
Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des
Geschlechtes, Geburtsdatum, Mitgliedsnummer (falls vorhanden), bei Familien
Alter der Kinder, Verpflegungswünsche.
1.3
Die Reservierung wird mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage bzw. dem
Abschluss einer schriftlichen Belegungsvereinbarung für beide Seiten verbindlich.
1.4
Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es
zulässt.
2. Zahlung
Die Zahlung für den Aufenthalt im Lernort Raben Steinfeld erfolgt in der Regel nach
dem Belegungszeitraum. Die zugesandt bzw. mitgegebene Rechnung sollte
innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden.
3. Absagen
Gäste mit einer ausgefüllten und unterschriebenen Belegungsvereinbarung
müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens acht Wochen vor dem
geplanten Anreisetag eingegangen sein. Das selbe gilt für Absagen gegenüber
gebuchten Gästen von Seiten Lernort Raben Steinfeld.
4. Ausfallzahlung
4.1
Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der
angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung um mindestens
zwanzig Prozent eintritt oder die Gäste gar nicht erscheinen, wird durch die
Jugendherberge je Person und Tag eine Entschädigung von achzig Prozent aller
vereinbarten Leistungen gefordert, es sei denn, der Gast weist nach, dass ein
geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
4.2
Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von
anderen Gästen in Anspruch genommen werden.
5. Preise
Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste, wenn nicht andere Preise im
Belegungsvertrag vereinbart sind.
6. Haftung
6.1
Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar
verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
6.2.
Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn die Dinge den Mitarbeitern von Schloss Dreilützow ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden. Es sei denn, die Mitarbeiter der Einrichtung haben vorsätzlich oder grob fahrlässig
schaden verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6.3
Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des SLH befinden, wird nicht gehaftet. Fahrzeuge sind generell
auf den gekennzeichneten Parkplätzen abszustellen.
7. Kündigung / Rücktritt
Die Einrichtung ist berechtigt den Nutzungsvertrag (Belegungsvereinbarung)
fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
a) der Nutzer seine vertraglichen Verpflichtungen in Vergangenheit nicht
erfüllt hat,
b) der Nutzer das Haus zur Durchführung von Veranstaltungen verwendet, auf
denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder
antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verarbeitet wird, sei
es vom Nutzer selbst oder von Besuchern oder Teilnehmern der Veranstaltung/Gruppenreise,
c) eine andere als die vereinbarte Veranstaltungsart durchgeführt wird oder zu befürchten ist.
Im Falle der fristlosen Kündigung verzichtet der Mieter hiermit unwiderruflich auf die Geltendmachung ihm hierdurch ggf. erwachsener Ansprüche.
Raben Steinfeld 3.1.2012